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FÖRDERMÖGLICHKEITEN

FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE

Wenn du das energetische Niveau von Nichtwohngebäuden wie Gewerbe- oder kommunalen Gebäuden verbesserst, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Als Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse gilt der sogenannte Effizienzgebäude-Standard, der mit einer Sanierung erreicht wird – konkret: Effizienzgebäude Denkmal: 5 Prozent, Effizienzgebäude 70 : 10 Prozent, Effizienzgebäude 55 : 15 Prozent und Effizienzgebäude 40 : 20 Prozent. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist das Gebäude und umso weniger Energie wird verbraucht. Gefördert werden grundsätzlich

  • die Sanierung sowie der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden,
  • die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.

BEG-ZUSCHÜSSE FÜR DEINE SANIERUNG

Du kannst alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer durchgeführten Maßnahme anfallen, fördern lassen. Das gilt auch für notwendige Umfeldmaßnahmen, die für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme erforderlich sind. Die Förderung selbst wird entweder als Kredit mit Zinsverbilligung oder als Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss gewährt.

AUF DICH ZUGESCHNITTEN

Eine gute Beratung ist die Summe aus fachlicher Expertise und individuellen Lösungen. Sie führt dazu, dass du so kosteneffizient und hochwertig wie möglich planst und den Grundstein für dein Sanierungsvorhaben legst. So sanierst du nachhaltig – so begleiten wir dich. Und beantworten dir alle Fragen rund um deine Themen zur Wärmedämmung.

Aus der Praxis: Klug saniert ist besser gerechnet

  • Bis 2.000 Euro für die Sanierung: Für die Sanierung und den Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden beträgt die maximale Förderhöhe 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, insgesamt maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben, durch das eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
  • Bis zu 40.000 Euro für die Umsetzung: Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird mit bis zu 10 Euro pro Quadratmeter bezuschusst, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben, durch das eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Wichtig: Beantragen kann die Förderung nur ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte und auch nur vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen. Zudem muss ein Fachunternehmen die Ausführung der Arbeiten übernehmen. Lass dich jetzt beraten, damit du schon morgen bares Geld sparen kannst.

Fragen zu den Produkten:

Bei Fragen zu unseren Produkten kontaktiere direkt die Fachexperten vor Ort. Wähle dazu ganz unkompliziert die passende Niederlassung oben auf der Seite bei “Abholstandort - bitte wählen” aus. Daraufhin werden dir die Kontakt-Daten der Niederlassung an dieser Stelle angezeigt. Alternativ kannst du folgenden Link verwenden: https://www.raabkarcher.de/standorte/a/storelocator-page

Fragen zur Serviceplattform:

So erreichst du unseren technischen Support:


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