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FÖRDERMÖGLICHKEITEN

FÜR WOHNGEBÄUDE

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kannst du unterschiedlich fördern lassen: Profitiere entweder von Zuschüssen der Bundesregierung für effiziente Gebäude oder nutze steuerliche Vorteile. Wir beraten dich, was sich unterm Strich wirklich für dich rechnet und geben dir hier beispielhaft einen ersten Überblick über die Optionen.

BEG-Zuschüsse für deine Sanierung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhälst du Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die BEG besteht aus den drei Teilprogrammen Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), auf die wir uns hier konzentrieren:

  • Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen.
  • Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.
  • Das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto.
  • Einen Überblick zu konkreten förderfähigen Maßnahmen gibt es im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

AUS DER PRAXIS: KLUG SANIERT IST BESSER GERECHNET

  • Bis zu 45.000 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr sichern: Du kannst die energetische Modernisierung pro Einzelmaßnahme mit 15 % bezuschussen lassen – bei einer förderfähigen Investitionssumme von 30.000 €/Wohneinheit und Jahr.
  • Zuschuss auf bis zu 12.000 Euro erhöhen: Mit einem sogenannten ISFP – dein individueller Sanierungsfahrplan – kommen noch fünf Prozentpunkte on Top und die förderfähige Investitionssumme verdoppelt sich auf 60.000 Euro.
  • Ergänzungskredite bis zu 120.000 Euro sichern: Je nach Hausbank sind auch zinsvergünstigte Ergänzungskredite drin.

Wichtig: Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen ist, dass Bauantrag/Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurück liegen und das sanierte Gebäude mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt wird. Auch technische Mindestanforderungen sind ausschlaggebend – ebenso wie die Einbindung eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten und ausgewiesener Fachunternehmen. Lass dir keine Gelder entgehen – lass dich von Anfang an zielführend beraten. 

AUF DICH ZUGESCHNITTEN

Eine gute Beratung ist die Summe aus fachlicher Expertise und individuellen Lösungen. Sie führt dazu, dass du so kosteneffizient und hochwertig wie möglich planst und den Grundstein für dein Sanierungsvorhaben legst. So sanierst du nachhaltig – so begleiten wir dich. Und beantworten dir alle Fragen rund um deine Themen zur Wärmedämmung.


WER DARF SICH ENERGIEEFFIZIENZ-EXPERTE NENNEN?

Alle in der Expertenliste in den Kategorien „Wohngebäude“ und „Nichtwohngebäude“ geführte Personen. Denn wir arbeiten nur mit den Besten. Bei unserem Förderservice ist der Energieeffizienzexperte inbegriffen.

WER GILT ALS FACHUNTERNEHMER?

Personen bzw. Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem gewerblich tätig sind.

Fragen zu den Produkten:

Bei Fragen zu unseren Produkten kontaktiere direkt die Fachexperten vor Ort. Wähle dazu ganz unkompliziert die passende Niederlassung oben auf der Seite bei “Abholstandort - bitte wählen” aus. Daraufhin werden dir die Kontakt-Daten der Niederlassung an dieser Stelle angezeigt. Alternativ kannst du folgenden Link verwenden: https://www.raabkarcher.de/standorte/a/storelocator-page

Fragen zur Serviceplattform:

So erreichst du unseren technischen Support:


+49 69 668110-666

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