SCHON GEWUSST?
Damit Türen und Fenster für körperlich eingeschränkte Menschen bedienbar und Durchgänge passierbar sind, stellt die Norm zum barrierefreien Bauen bestimmte Mindestanforderungen, die auch bei Umbaumaßnahmen im Eigenheim so weit wie möglich eingehalten werden sollten:
- Türen müssen klar erkennbar (Sehkraft) und leicht zu öffnen und zu schließen sein (Körperkraft).
- Türöffnungen und Durchgänge müssen mit dem Rollstuhl oder Gehhilfen sicher passierbar sein – es gilt eine Mindestbreite von 90 cm.
- Türgriffe müssen im Idealfall auf einer Höhe von 85 cm angeordnet sein, damit sie für jeden Nutzer erreichbar sind.